Erste-Hilfe
Ausbildung von Ersthelfern gemäß DGUV G 304-001
Um sicherzustellen, dass bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
In Betrieben und auf Baustellen passieren täglich leichte bis schwere Unfälle. Hier werden Sie darauf vorbereitet und das auch branchenindividuell.
Denn ein Friseurbetrieb muss sich in der Regel mit anderen Notfällenbefassen, als ein Baubetrieb der mit schweren Maschinen arbeitet.
Gerne nehmen wir auch Praxisbeispiele aus Ihrem Betrieb in das Training mit auf.
Nicht ohne Grund schreiben die Berufsgenossenschaften (BG) vor das mindestens 10% der Belegschaft in der ersten Hilfe ausgebildet sein müssen!!!
Ab 10 Personen kommen wir auch in Ihren Betrieb und schulen vor Ort. Allerdings müsste dann ein Schulungsraum von mind. 50m² zur Verfügung stehen, dieses schreiben die Berufsgenossenschaften vor.
- Rettung aus dem Gefahrenbereich (Ausbilderdemonstration – AD * )
- Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ ** )
- Abdrücken am Oberarm (TÜ)
- Druckverband am Arm (TÜ)
- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen mit einfachen Hilfsmitteln (TÜ)
- Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse (AD)
- Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
- Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
- stabile Seitenlage (TÜ)
- Wiederbelebung (TÜ)
- Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (AD)
- Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer (AD)
- Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung (TÜ)
- Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen (AD)
Dauer der Schulung:
Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 min.
Preise: 35,00 Euro pro Person (Für BG Teilnehmer kostenlos, bitte beachten Sie Ihre BG Vorschriften)