Arbeitsschutz
Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
Der technische Fortschritt und die Globalisierung verändern die Arbeitswelt. Größerer Wettbewerb und der Fachkräftemangel durch Demographie erhöhen den Druck auf die Unternehmen. Die Mitarbeiter rücken immer mehr in den Fokus und werden zum wichtigsten Faktor für den unternehmerischen Erfolg.
Durch nachhaltig umgesetzte Arbeitssicherheit lassen sich Rechtssicherheit, Kostenminimierung und sichere Arbeitsplatzgestaltung dauerhaft realisieren. Die Mitarbeitermotivation steigt und das wachsende positive Image wird Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, während Sie sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.
Wir unterstützen Sie transparent, um praxisnahe Lösungen für den Erhalt von Arbeitskraft und Gesundheit der Beschäftigten zu ermöglichen. Rechtssicherheit im Arbeitsschutz - was heißt das genau?
Organisation im Arbeitsschutz
Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2. Hier steht detalliert geschrieben, was ein Unternehmen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen muss. Der wichtigste organisatorische Teil, ist die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betriebsarztes. Im nächsten Schritt geht es darum, wieviele Stunden Grundbetreuung Ihr Unternehmen braucht. Das hängt zum Einen von der Mitarbeiterzahl ab und zum anderen, wie groß das Gefährdungspotential in Ihrer Branche ist. Das lässt sich über den so genannten WZ Code ermitteln. Dieser ist in drei Gruppen aufgeteilt und in einer Tabelle aufgegliedert. Die angegebenen Stunden in der Tabelle beziehen sich auf einen Mitarbeiter pro Jahr. Somit lässt sich schnell errechnen, wieviel Grundbetreuung notwendig ist, wobei die Sicherheitsfachkraft 80% und der Arbeitsmediziner 20% abzugelten hat (DGUV Vorschrift 2). Den Link zum WZ Code ist direkt eingefügt.
http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regeln/documents/wz_liste.pdf
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen
Das sind die drei Kernelemente in der Arbeitssicherheit, die in Ihren Dokumentationen vorhanden sein müssen. Das sind auch jene Unterlagen, die das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft sehen möchte, wenn sie in Ihrem Hause sind. Sollte kein Schadensereignis vorliegen, bekommen Sie in der Regel eine Frist, um fehlende Nachweise nachzuarbeiten. Ist allerdings ein Unfall passiert und die Unterlagen fehlen, können Sie damit rechnen, für Zahlungen der Berufsgenossenschaft, in Regress genommen zu werden.
Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung wird anhand des Handlungszykluses durchgeführt und beinhaltet sieben Schritte. Dabei muss sowohl der Arbeitsplatz, als auch die Tätigkeit betrachtet werden. Sie muss jährlich und auch bei Veränderungen, z.B. im Arbeitsablauf, auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Und das Wichtigste: Sie muss dokumentiert werden!
Betriebsanweisung: Die Betriebsanweisung leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab und ist in erster Linie für die Beschäftigten gedacht. Darauf enthalten sind Angaben wie z.B. Angaben zur Maschine oder zu einem Gefahrstoff, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Notfallmaßnahmen etc. Die Betriebsanweisungen müssen für jeden Mitarbeiter frei zugänglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Einsicht letztlich geregelt wird. Die Betriebsanweisung muss von einer verantwortlichen Person unterschrieben sein und wie bei der Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich oder entsprechenden Veränderunegen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Sicherheitsunterweisung: Die Sicherheitsunterweisung ist ebenfalls eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber. Diese muss mindestens einmal jährlich zu allen relevanten Themen des Unternehmens durchgeführt werden. Die Mitarbeiter müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie teilgenommen und den Inhalt verstanden haben. Achtung: Auszubildende unter 18 Jahren gehören zu den besonders Schutzbefohlenden und müssen halbjährlich unterwiesen werden.
Es gibt noch weitere Dokumentationen, die durchgeführt werden müssen, um Ihr Unternehmen im Arbeitsschutz rechtssicher aufzustellen. Die drei genannten Punkte sind allerdings die wichtigsten, um Ihr Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitschutz, auf solide Füsse zu stellen.
Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit folgenden Leistungen:
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Aufstellung der Arbeitsschutzorganisation zur Rechtssicherheit
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Unterstützung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
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Unterstützung und Erstellung von Betriebsanweisungen
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Planung und Durchführung von Unterweisungen
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Beratung und Mitwirkung bei der Notfallorganisation
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Mitwirkung bei Unfalluntersuchungen und Schwerpunktanalysen
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Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen und Besprechungen der Führungskräfte und Beauftragten
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Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Arbeitsstoffen und Arbeits- und Betriebsmitteln
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Beratung und Unterstützung der Mitarbeiterqualifikation
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Mitarbeit bei der Meldepflicht gegenüber Behörden
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Transparente und rechtssichere Dokumentation der Tätigkeit