Muss ich als Unternehmen Evakuierungsübungen durchführen?
Unter einer Evakuierung versteht man die Räumung eines Gebäudes oder eines Gebiets von Menschen. Aus der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erschließt sich die Pflicht des Unternehmers, Vorkehrungen für den Notfall in Form von Flucht-, Rettungs- oder Evakuierungsplänen zu treffen. Die Evakuierung auf Basis der Notfallpläne stellt dann die eigentliche Handlung dar, bei dem sich die Mitarbeiter durch Selbst- oder Fremdrettung dem Gefahrenbereich entziehen.
Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. Evakuierungsübungen stellen sicher, dass die Mitarbeiter im Ernstfall das Gebäude schnell und sicher verlassen können. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich im § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung sowie § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung.