Ausbildung Staplerfahrer nach DGUV Grundsatz 308-001
Gabelstapler haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Durch die freizügige Einsatzmöglichkeit, die selbsttätige Last-
aufnahme und die Stapeleinrichtung ist der Gabelstapler ein Fördermittel, das zur Bewältigung von Trans portaufgaben vielseitig eingesetzt wird.
Die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigt an, dass im Jahresdurch-
schnitt ein Prozent aller angezeigten Arbeitsunfälle und zwei Prozent aller durch Renten-
zahlungen entschädigten Unfälle durch Gabelstapler verursacht werden. Besonders schwer
wiegt, dass je des Jahr eine große Zahl von Unfällen mit Gabelstaplern tödlich verläuft.
- rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last- und Sondereinsätzen
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
- praktische Fahr- und Stapelübungen nach BGG 925
- Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
- Abschlussprüfung
Dauer der Ausbildung: Die Ausbildungsdauer zum Staplerfahrer beträgt 1 Tag
Abschluss: Nach Abschluss erhält der Teilnehmer einen Fahrausweis.