Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß DGUV G 112 – 190
Je nach Gefahrstoff, Umgebung und Tätigkeit kommen Filter-, Behälter- oder Schlauchgeräte zum Einsatz. Das Tragen von Atemschutz bedeutet immer eine zusätzliche körperliche Belastung des Trägers. Daher sind neben einer gründlichen Ausbildung auch Gewöhnungs-, Arbeits- und ggf. Belastungsübungen gesetzlich vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Atemschutzgeräteträger in seinem Unternehmen gemäß den in der DGUV G 112-190 festgelegten Inhalten jährlich zu unterweisen. Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Schutz- und Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Beschäftigten und dem geltenden Recht gegenüber Behörden.
- Zweck des Atemschutzes
- Regelwerke für Atemschutz
- Gebrauchsanweisung des Herstellers
- Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
- Folgen von Sauerstoffmangel für den menschlichen Organismus
- Atmung des Menschen, physiologische Zusammenhänge
- Belastung durch Atemschutzgeräte
- Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten
- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
- Anlegen der Atemschutzgeräte / Filtergeräte
- Verhalten während des praktischen Gebrauchs
- Reinigung, Kontrolle, Prüfung
- Entsorgung
- Bereithalten, behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte
- Praktische Übungen
Dauer der Schulung: 1 Tag