Ausbildung von Ersthelfern gemäß DGUV G 304-001
Um sicherzustellen, dass bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
- Rettung aus dem Gefahrenbereich (Ausbilderdemonstration – AD * )
- Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ ** )
- Abdrücken am Oberarm (TÜ)
- Druckverband am Arm (TÜ)
- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen mit einfachen Hilfsmitteln (TÜ)
- Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse (AD)
- Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
- Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
- stabile Seitenlage (TÜ)
- Wiederbelebung (TÜ)
- Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (AD)
- Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer (AD)
- Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung (TÜ)
- Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen (AD)
Dauer der Schulung: 1 Tag